Selbstbedienung in Deutschland in Zahlen
Selbstbedient.de ist das Verzeichnis für Einkaufen ohne Personal: SB-Stände, Selbstbedienungshäuschen, Hofläden und Verkaufsautomaten in ganz Deutschland. Diese Seite zeigt die aktuellen Bestandszahlen. Alle Angaben beziehen sich auf aktive, öffentlich gelistete Standorte.
Die wichtigsten Zahlen
- 3050+ aktive Selbstbedienungs-Standorte
- 1150+ SB-Stände und Selbstbedienungshäuschen
- 1850+ Verkaufsautomaten
- 2050+ Orte mit mindestens einem Standort
- 600+ Produkte im gepflegten Katalog
- 200+ Wander- und Radrouten mit Standorten am Weg
Standorte je Bundesland
| Bundesland | Standorte | SB-Stände | Automaten |
|---|---|---|---|
| Bayern | 731 | 284 | 447 |
| Baden-Württemberg | 615 | 168 | 447 |
| Nordrhein-Westfalen | 495 | 216 | 279 |
| Niedersachsen | 380 | 180 | 200 |
| Hessen | 191 | 80 | 111 |
| Sachsen | 126 | 54 | 72 |
| Schleswig-Holstein | 118 | 61 | 57 |
| Rheinland-Pfalz | 106 | 38 | 68 |
| Hamburg | 94 | 29 | 65 |
| Thüringen | 45 | 18 | 27 |
| Brandenburg | 40 | 15 | 25 |
| Saarland | 37 | 8 | 29 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 35 | 25 | 10 |
| Sachsen-Anhalt | 33 | 12 | 21 |
| Bremen | 21 | 9 | 12 |
| Berlin | 6 | 2 | 4 |
Karte der Standorte
Karte als SVG herunterladen. Frei verwendbar mit Quellenangabe, die Quellenzeile ist Teil der Grafik.
Die häufigsten Produkte
- Deko
- Geschenke
- Deko aus Gießkeramik
- Deko aus Holz
- Schlüsselanhänger
- Kerzen
- 3D-Druck
- 3D-Deko
- Kleine Mitbringsel
- Geburtstagsgeschenke
Über Selbstbedient.de
Selbstbedient.de ist ein deutschlandweites Verzeichnis für Selbstbedienungs-Verkaufsstellen: SB-Stände, Selbstbedienungshäuschen, Hofläden, Verkaufsautomaten und Milchtankstellen. Viele dieser Standorte verkaufen rund um die Uhr per Vertrauenskasse, auch sonntags und an Feiertagen. Wer nicht direkt daran vorbeifährt, kennt sie meist nicht. Selbstbedient.de macht sie gezielt auffindbar: mit Umkreissuche und Karte sowie Fotos, Sortiment und Öffnungszeiten je Standort. Die Nutzung ist kostenlos. Betrieben wird die Plattform von der Teller & Teller GbR aus Küps (Oberfranken).
Was die Plattform von anderen Verzeichnissen unterscheidet:
- Fokus auf Selbstbedienung: Gelistet werden ausschließlich Verkaufsstellen ohne Personal, vom SB-Stand bis zum Automaten.
- Neuigkeiten der Betreiber: Wer einen Standort als Favorit speichert, erfährt, wenn frische Ware oder saisonale Angebote eingestellt werden.
- QR-Kasse: Kunden scannen den Code am Stand, fotografieren ihren Einkauf und zahlen bargeldlos mit Karte, Apple Pay, Google Pay, Klarna oder Amazon Pay. Das ersetzt den Zettel an der Vertrauenskasse und das manuelle Abgleichen beim Betreiber.
- Selbstbedient-Touren: Tourenseiten zeigen, welche SB-Stände und Automaten an deutschen Wander- und Radrouten liegen. Besuchte Stände lassen sich per Stempel-QR im SB-Tourenpass sammeln.
- Einbruchsradar: Betreiber warnen sich gegenseitig: Meldet ein Betreiber einen Einbruch oder Vorfall, werden alle Kollegen im Umkreis sofort per E-Mail und App informiert, samt Entwarnung nach dem Abschluss. Kostenlos in allen Plänen. Zum Einbruchsradar
- Kostenloser Eintrag für Betreiber: Der Grundeintrag bleibt dauerhaft gratis, optionale Pläne ergänzen Funktionen wie zusätzliche Fotos, Direktnachrichten und Besucher-Statistiken. Selbstbedient.de ist nicht am Umsatz der Betreiber beteiligt.
- Verifizierte Standorte: Vom Betreiber bestätigte Einträge sind am blauen Haken erkennbar.
200+ Touren mit Selbstbedienung am Weg
Deutschlandweit haben 200+ Wander- und Radrouten mindestens einen SB-Stand oder Automaten direkt an der Strecke (Korridor 500 Meter, Tourdaten von OpenStreetMap). Für Ausflügler heißt das: frische regionale Lebensmittel für die Rast, ein Souvenir aus der Region als Urlaubserinnerung, rund um die Uhr und ohne Öffnungszeiten. Und die Erzeuger am Weg gewinnen Kundschaft, die sie sonst nie erreicht hätten. Jede Route hat eine eigene Seite mit Karte und den Standorten entlang der Strecke: selbstbedient.de/touren. Besucher sammeln per Stempel-QR Abzeichen im SB-Tourenpass, angelehnt an die Stempelstellen der Wanderkultur. Kein anderes Verzeichnis verbindet Selbstbedienung mit dem Ausflug.
Einbruchsradar: Betreiber warnen Betreiber
Das erste Warnsystem für SB-Stände, Hofläden und Automaten in Deutschland. Einbrüche an Selbstbedienungsständen passieren fast immer in regionalen Serien: heute drei Dörfer weiter, morgen am eigenen Stand. Meldet ein Betreiber einen Einbruch, eine geplünderte Kasse, Falschgeld oder Vandalismus, werden alle Kollegen im Umkreis sofort per E-Mail und App gewarnt; ist der Fall erledigt, folgt die Entwarnung. Wer gewarnt ist, leert die Kasse und sichert Kameras, bevor es ihn selbst trifft. Jede Meldung wird mit Art, Zeitpunkt und Details im Konto dokumentiert. Kostenlos in allen Plänen und freiwillig. Ein solches Warnnetz gibt es bisher nirgends: selbstbedient.de/einbruchsradar.
Die Mission: Selbstbedienung zum Ausflugsziel machen
SB-Stände und Automaten sind gelebte Vertrauenskultur. Die Ware liegt bereit, bezahlt wird ohne Aufsicht, oft rund um die Uhr. Solche Verkaufsstellen entstehen überall in Deutschland, bleiben aber verstreut und erreichen meist nur, wer zufällig vorbeikommt. Selbstbedient.de will diese Kultur sichtbar machen und stärken.
Die Grundlage dafür ist das Verzeichnis: jeder Standort mit Karte, Sortiment und Öffnungszeiten, für Nutzer kostenlos und für Betreiber kostenlos eintragbar. Die Plattform ist bewusst unabhängig gebaut. Sie ist nicht am Umsatz der Betreiber beteiligt, finanziert sich über optionale Abo-Pläne und kommt ohne Cookies und ohne Tracking-Banner aus.
Der zweite Schritt verbindet Selbstbedienung mit dem Ausflug. Selbstbedient-Touren zeigen, welche Stände und Automaten an deutschen Wander- und Radrouten liegen (Tourdaten: OpenStreetMap). Wer unterwegs ist, findet Einkehr am Weg, unterstützt die Erzeuger der Region und nimmt bei Gold-Ständen ein Souvenir mit. Besuchte Stände lassen sich per Stempel-QR im SB-Tourenpass sammeln, angelehnt an die Stempelstellen der deutschen Wanderkultur. Das Ziel: dass die Selbstbedient-Tour zu einer eigenen Ausflugsform wird. Bewegung, regionale Produkte und ein Andenken in einem.
Politik und Recht: Was Betreiber aktuell belastet
Sonntagsruhe, Kassenpflicht, Kennzeichnung, Baurecht: die Regeln für den
Verkauf ohne Personal sind umkämpft und in jedem Bundesland anders. Eine
Faktensammlung mit Quellen, verlinkbar als https://www.selbstbedient.de/presse#politik.
Stand: August 2026.
Sonntagsverkauf: jedes Bundesland anders
Ob ein Laden ohne Personal an Sonn- und Feiertagen verkaufen darf, hängt vom Bundesland ab, teils von der einzelnen Gemeinde. In Hessen bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Kassel 2022 die von der Stadt Fulda angeordnete Sonntagsschließung der personallosen Tegut-Teo-Märkte. Erst im Juli 2024 erlaubte der hessische Landtag digitalen Kleinstläden bis 120 Quadratmeter wieder den Sonntagsverkauf. In Nordrhein-Westfalen entschied das Oberverwaltungsgericht Münster im Februar 2025, dass ein Bonner Automatenkiosk voraussichtlich gar nicht unter das Ladenöffnungsgesetz fällt, nachdem die Stadt die Sonntagsöffnung untersagt hatte. Bayern erlaubt seit August 2025 personallosen Läden bis 150 Quadratmeter den Verkauf rund um die Uhr, Kommunen dürfen die Sonntagsöffnung aber auf acht Stunden begrenzen. Regensburg hat das getan, Eilanträge von Betreibern dagegen blieben im Juli 2026 ohne Erfolg. Gegen das bayerische Gesetz läuft zudem eine Verfassungsbeschwerde der Allianz für den freien Sonntag. Betreiber wissen damit oft jahrelang nicht, ob ihr Standort sonntags verkaufen darf.
Kassenpflicht trifft die Vertrauenskasse
Eine Registrierkassenpflicht für Betriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz ist angekündigt: Der Gesetzentwurf vom Juni 2026 sah den Start zum 1. Januar 2027 vor, inzwischen ist der 1. Januar 2028 geplant. Viele SB-Stände arbeiten mit offener Vertrauenskasse, die dann nicht mehr genügen würde. Ein Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung kostet je nach Ausstattung mehrere hundert bis über 2.000 Euro, dazu kommen laufende Kosten und Meldepflichten. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Betriebs: Ein Hofladen mit kleinem Standumsatz kann betroffen sein, weil der übrige Hof über der Grenze liegt. Ausnahmen, etwa für Wochenmarktstände, sollen per Rechtsverordnung geregelt werden, die Details stehen aus.
Kennzeichnung: vom Etikett bis zum Warnhinweis auf der Kerze
Wer am SB-Stand verkauft, trägt den vollen Pflichtenkatalog eines Herstellers. Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung auch für Kleinsthersteller: Auf Produkten wie Kerzen oder Deko müssen Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers, eine Chargen- oder Typennummer und die nötigen Warnhinweise stehen, dazu kommt eine dokumentierte Risikoanalyse. Kerzen brauchen Sicherheitshinweise nach der Norm EN 15494, Duftkerzen fallen zusätzlich unter die CLP-Verordnung für Chemikalien, oft samt Gefahrenpiktogramm auf dem Etikett. Bei vorverpackten Lebensmitteln verlangt die Lebensmittelinformationsverordnung unter anderem Zutatenverzeichnis, Allergene, Mindesthaltbarkeitsdatum und Anschrift. Im Verkauf ohne Personal muss das alles aufs Etikett, weil niemand da ist, der Kunden mündlich informieren könnte. Nur bei der Nährwerttabelle gibt es eine Ausnahme für kleine Direktvermarkter mit lokaler Abgabe.
Viele Regeln, viele Zuständigkeiten
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben die Rechtslage für Verkaufsautomaten im März 2026 zusammengefasst: Baurecht, Lebensmittelrecht, Steuerrecht und Ladenschlussrecht greifen nebeneinander, viele Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Standort. Schon ob ein Automat eine Baugenehmigung braucht, regelt jede Landesbauordnung anders.
Warum diese Seite das dokumentiert
Diese Regeln treffen vor allem kleine Betreiber: Hofläden, Milchtankstellen und einzelne Automatenaufsteller, die Rechtsfragen neben der eigentlichen Arbeit klären müssen und anders als große Handelsketten kaum ein Sprachrohr haben. Selbstbedient.de sammelt deshalb Fakten und Quellen zu diesem Thema. Für Recherchen stellen wir Auswertungen aus unserer Datenbank bereit und vermitteln auf Wunsch den Kontakt zu Betreibern.
Zwei Petitionen zum Mitzeichnen
Zwei konkrete Forderungen daraus haben wir als Petitionen auf openPetition gestartet:
Vertrauenskassen erhalten: Fordert eine Ausnahme für SB-Stände, Hofautomaten und Milchtankstellen bei der geplanten Registrierkassenpflicht ab 2028. Petition unterzeichnen
Produktsicherheit mit Augenmaß: Fordert Ausnahmen für Kleinsthersteller bei der EU-Produktsicherheitsverordnung, ein Ende der Abmahnwelle und kostenlose amtliche Vorlagen. Petition unterzeichnen
Quellen:
- hessenschau.de: VGH Kassel untersagt Tegut Teo die Sonntagsöffnung (2022)
- Hessischer Städte- und Gemeindebund: Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (Juli 2024)
- Kanzlei Dr. Bahr: OVG Münster, Automatenkiosk darf vorerst sonntags öffnen (Februar 2025)
- IHK Nürnberg: Neues Ladenschlussgesetz für Bayern ab 1. August 2025
- Lebensmittel Zeitung: Sonntagsöffnungen landen vor dem Bundesverfassungsgericht
- Lebensmittel Zeitung: Regensburg darf Öffnung von Automatenläden begrenzen (Juli 2026)
- top agrar: Kassenpflicht für Landwirte, das plant der Finanzminister
- Handwerkskammer für Unterfranken: Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
- IT-Recht Kanzlei: Handel mit Kerzen, Kennzeichnung nach Produktsicherheitsrecht
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: CLP-Kennzeichnung bei Kerzen (PDF)
- Praxis-Agrar (BLE): Lebensmittel richtig kennzeichnen in der Direktvermarktung
- Deutscher Bundestag: Wissenschaftliche Dienste zu Verkaufsautomaten (PDF, März 2026)
Zahlen zitieren
Die Zahlen dürfen für Presse, Blogs, Studien und Vorträge frei verwendet werden. Voraussetzung: Quellenangabe "Selbstbedient.de" mit Link auf diese Seite (https://www.selbstbedient.de/presse).
Material für Kommunen
Für Amtsblatt, Gemeindeseite und Wirtschaftsförderung gibt es auf selbstbedient.de/gemeinde Landkreis-Karten, Themenvorschläge und Standortlisten zur freien Nutzung mit Quellenangabe.
Pressekit
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Presseanfragen
Die Texte dieser Seite dürfen für die Berichterstattung mit Quellenangabe "Selbstbedient.de" verwendet werden. Für Hintergrundgespräche sind wir direkt erreichbar.
Über Selbstbedient.de: das Verzeichnis für Selbstbedienungs-Stände, Hofläden und Verkaufsautomaten in Deutschland. Betreiber ist die Teller & Teller GbR. Für Interviews, weitergehende Auswertungen und Bildmaterial: telefonisch unter +49 9264 968 3212, per WhatsApp oder über die Kontaktdaten im Impressum.
Häufige Fragen
Wie viele Selbstbedienungs-Hofläden und SB-Stände gibt es in Deutschland?
Auf Selbstbedient.de sind aktuell 1150+ SB-Stände und Selbstbedienungshäuschen sowie 1850+ Verkaufsautomaten gelistet, verteilt auf 2050+ Orte (Stand: September 2026).
In welchem Bundesland gibt es die meisten Selbstbedienungs-Standorte?
Bayern führt mit 700+ Standorten.
Wie viele Standorte sind rund um die Uhr geöffnet?
Rund 4 % der Standorte sind 24/7 zugänglich. Selbstbedienung funktioniert ohne Personal, viele Stände und Automaten haben deshalb durchgehend geöffnet.
Was wird an SB-Ständen und Automaten verkauft?
Am häufigsten im Sortiment: Deko, Geschenke, Deko aus Gießkeramik, Deko aus Holz, Schlüsselanhänger. Insgesamt umfasst der Produktkatalog 600+ gepflegte Produkte.

